Klasse AM
Bei elektrischer Antriebsmaschine mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 1992 in den Verkehr genommen sind. Lastendreiräder (dreirädige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern bestimmt und geeignet sind); vor dem 1.1.2002 in den Verkehr genommen.