Klasse A1
Der 125er-Führerschein:
Bereits mit 16 Jahren berechtigt die Klasse A1 zum Führen von Motorrädern mit einem Hubraum bis 125 ccm und maximal 11 kW Leistung.
Krafträder (zweirädrig, auch mit Beiwagen; dreirädrig, mit symmetrisch angeordneten Rädern) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³ und einer Leistung von bis zu 11 kW.