Klasse A
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis Klasse A unbegrenzt wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:
- Stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A2 mit praktischer Aufstiegsprüfung
- Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 24. Lebensjahres