Klasse A2
Der Motorradführerschein ab 18:
Ab dem Einstiegsalter von 18 Jahren können mit der Führerscheinklasse A2 mittelschwere Motorräder mit einer Leistung von höchtens 48 PS gefahren werden.
Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnisklasse A2 wird für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg erteilt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von mehr als 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.