Klasse A2
Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnisklasse A2 wird für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg erteilt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von mehr als 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.