Schlüsselzahl B197 - Die Automatikregelung ab April 2021

Die Schlüsselzahl B197 ermöglicht eine Kombination aus Schaltgetriebe- und Automatikausbildung.

Nach mindestens 10 Fahrstunden mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe findet eine 15-minütige Testfahrt (keine Prüfungsfahrt!) mit dem Fahrlehrer statt. Diese Testfahrt soll zeigen, dass Du das Schaltgetriebefahrzeug verantwortungsvoll und sicher fahren kannst. Die weitere praktische Ausbildung, sowie die praktische Prüfung, machst Du auf einem Automatikfahrzeug.

Die Vorteile dieser Ausbildung:
  • Die Bedienung eines Automatikfahrzeugs ist deutlich einfacher.
  • Die erleichterte Fahrzeugbedienung ermöglicht es Dir, Dich viel früher auf beispielsweise die Verkehrsbeobachtung zu konzentrieren.
  • Die praktische Prüfung mit einem Automatikfahrzeug ist entspannter (kein falscher Gang, kein "Abwürgen" des Motors etc.).
  • Es gibt keine Einschränkungen bei der zukünftigen Fahrzeugwahl, auch nicht im Bereich der Elektromobilität.
  • Die Schlüsselzahl B197 ist eine nationale Kennziffer, daher darfst Du mit Deinem Führerschein im In- und Ausland sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge ohne Einschränkungen fahren.

Warum also nicht den leichteren Ausbildungsweg wählen?


Nachträgliche Streichung der Automatikbeschränkung (Schlüsselzahl 78)

Wenn die praktische Prüfung der Klasse B vor dem 01.04.2021 auf einem Automatikfahrzeug gemacht wurde, kann die Schlüsselzahl 78 nachträglich gestrichen werden.

Ablauf:
  • Es werden mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert.
  • In einer abschließenden 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer, werden die Fähigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen

Im Anschluss erhälst Du eine entsprechende Bestätigung der Fahrschule, mit der bei der zuständigen Behörde die Schlüsselzahl B197 eingetragen wird.

Mindestalter: 18 Jahre; begleitendes Fahren: 17 Jahre

Beinhaltete Klassen: AM, L


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