Schlüsselzahl B196

Für die Verordnung zum erleichterten Zugang der Klasse A1 (Schlüsselzahl B196) gelten folgende Voraussetzungen:
  • Mindestens 5 Jahre Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Teilnahme an 4 klassenspezifischen Theoriestunden
  • Mindestanzahl von 10 praktischen Fahrstunden

Die erfolgreiche Ausbildung wird durch die Fahrschule bescheinigt. Innerhalb eines Jahres nach Ausstellung der Bescheinigung kann die Schlüsselzahl 196 durch das Straßenverkehrsamt in den Führerschein eingetragen werden.

Die Theoriestunden umfassen die für Motorradklassen spezifischen Themen A1, A2, A3 und A4 (bei uns auch monatlich im Block an 2 Tagen möglich).

Die praktische Ausbildung kann auf einem Automatik- oder Schaltgetriebefahrzeug erfolgen. Die mindestens 10 Fahrstunden müssen in 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten absolviert werden. Diese umfassen 1 Überlandfahrt, 1 Autobahnfahrt und 8 Übungsstunden.


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